Gesetze › FotoAusbV › Abschnitt 3 Gesellenprüfung § 11 FotoAusbV Zeitpunkt (1) Die Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Fotografen-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 10 Prüfungsbereich „Fotografien erstellen und optimieren“ § 12 Inhalt