§ 13 FotoAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Aufnahmen erstellen und optimieren“,
- 2.
„Personenaufnahmen und Sachaufnahmen erstellen“,
- 3.
- 4.
„Fotografische Prozesse darstellen und analysieren“ sowie
- 5.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fotografen-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle