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Anlage FotoAusbV
(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 29, S. 9 - 16)
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Analysieren von Kundenbedarfen und Beraten von Kundinnen und Kunden (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a)Kundengespräche unter Beachtung der gegebenen Rahmenbedingungen und interessenspezifischen Anforderungen der Kundinnen und Kunden vorbereitenb)Kommunikationsziele des Auftrags, insbesondere Corporate Identity, Zielgruppen und jeweilige Botschaft, ermitteln und analysierenc)Entwürfe erstellen, visualisieren und präsentierend)kundengerechte Lösungen anbieten, erläutern und Alternativen aufzeigen, dabei jeweils rechtliche Regelungen erläuterne)Ergebnisse der Kundengespräche internen und externen Beteiligten rückmelden und dokumentieren | 8 | |
| 2 | Erstellen von Bildkonzeptionen und Entwickeln von erzählenden Bildserien (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a)Standbildmaterial sowie Bewegtbildmaterial und deren Wirkung sowie deren Aussage analysieren, dabei Bildquellen berücksichtigen und bewertenb)Gestaltungsmittel, insbesondere Figur-Grund-Beziehungen, grafische Elemente, Bildformate, Beleuchtung, Farbe, Schärfe, Perspektive, Räumlichkeit und Kontraste, auswählen und einsetzenc)Gestaltungsmittel entsprechend der Kommunikationsziele anpassen und in eine Bildsprache umsetzen, dabei die Grundlagen der Wahrnehmung und der Bildkommunikation berücksichtigend)Zielgruppen und Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Kommunikationsziele recherchierene)Kreativitätstechniken zur Ideenfindung anwendenf)wirtschaftliche Rahmenbedingungen prüfeng)Bildmaterial auswählen und einsetzen, dabei Besonderheiten der Ausgabekanäle und ihre spezifischen Eigenschaften berücksichtigenh)Bildkonzepte, einschließlich Scribbles, Lichtskizzen und Moodboards, erstellen, präsentieren und dokumentieren | 18 | |
| i)individuelle Methoden des Storytelling entwickeln, dabei erzählend Botschaften medienübergreifend kommunizieren, mit visuellen und audiovisuellen Methoden Emotionen wecken, Bildserien editieren und präsentieren | 6 | |||
| 3 | Planen und Organisieren von Arbeitsprozessen und von Projekten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a)Auftragsunterlagen entsprechend der Auftragsbeschreibung auf Vollständigkeit prüfenb)medienspezifische Besonderheiten in Planungs- und Organisationsprozessen berücksichtigenc)Umsetzbarkeit des Auftrags prüfen sowie bei Bedarf Lösungsschritte vorschlagen und einleiten | ||
| d)erforderliche Genehmigungen für Aufnahmeorte, Aufnahmesituationen und abzubildende Personen einholene)Teilaufgaben für den Arbeitsprozess definieren und deren Umsetzung überprüfen sowie mit internen und externen Beteiligten koordinierenf)Aufgaben im Team und mit Dienstleistenden planen, abstimmen und bearbeiteng)Termine strukturieren, planen und kontrollierenh)Arbeitsanweisungen erstellen und Arbeitsabläufe dokumentiereni)Auftragsmanagement während des gesamten Arbeitsprozesses berücksichtigenj)Datenorganisation planen und Daten auftragsspezifisch strukturierenk)Ergebnisse von Arbeitsprozessen überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen zur Korrektur einleitenl)Materiallisten erstellen sowie Geräte, Requisiten und Hilfsmittel vorbereiten und für externe Aufnahmeorte verpacken | 4 | |||
| m)Projekte organisieren, durchführen und dokumentieren | 4 | |||
| 4 | Handhaben von Aufnahmegeräten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a)Kamerasysteme und Bilderfassungssysteme sowie Objektive für Standbild und Bewegtbild auftragsbezogen auswählen und einsetzenb)Kamerazubehör und technische Hilfsmittel jeweils auswählen und einsetzenc)fotografische Reproduktionen durchführen | 8 | |
| d)in Ebenen verstellbare Kamerasysteme und Objektivsysteme anwenden | 4 | |||
| 5 | Einsetzen von Beleuchtung (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a)unterschiedliche Beleuchtungsarten, insbesondere Dauerlicht, natürliches Licht, Blitzanlagen, Lichtformer und Zusatzgeräte, auswählen und einsetzenb)Messinstrumente zur Bestimmung von lichtphysikalischen Eigenschaften, insbesondere Intensität, Motivkontrast und Lichtspektrum, verwenden und Ergebnisse aus den Messungen bewertenc)Geräte zur Beleuchtung prüfen und pflegend)Steuerung und Synchronisierung von Beleuchtungseinrichtungen auftragsbezogen einsetzen | 10 | |
| e)Lichtführung, insbesondere zur Darstellung von Emotionen, Form, Farbe, Kontrast, Oberflächen- und Materialwiedergabe, auftragsbezogen einsetzenf)Lichtsituationen analysieren und übertragen, Mischlichtsituationen bestimmen und bei Bedarf ausgleichen | 4 | |||
| 6 | kamerabasiertes Umsetzen von Bildkonzeptionen (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a)Aufnahmeverfahren, insbesondere Standbild und Bewegtbild, auswählenb)Hilfsmittel, insbesondere Hintergründe, Untergründe und Requisiten, beschaffenc)Aufnahmesets, insbesondere Kamera und Beleuchtungstechnik, einrichten sowie Personen und Objekte positionieren und Aufnahmestandpunkte festlegen | 12 | |
| d)Bildregie übernehmene)Aufnahmeprozesse für Standbildaufnahmen, für Bewegtbildaufnahmen und für Tonaufnahmen durchführen, dabei spezifische Merkmale, insbesondere von Portrait-, People-, Editorial-, Reportage-,Werbe-, Produkt-, Architektur- und Industrieaufnahmen, beachtenf)Ergebnisse der Aufnahmeprozesse, insbesondere in Bezug auf Schärfe, Kontrastumfang, Farbton und Farbsättigung, beurteilen und optimieren | 8 | |||
| 7 | softwaregestütztes Umsetzen von Bildkonzeptionen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a)generative Möglichkeiten der Bilderstellung beurteilen und nutzen | 10 | |
| b)softwaregestützt Standbilder und Bewegtbilder erzeugen und zur Weiterverarbeitung vorbereiten, dabei jeweils insbesondere 3D-Daten übernehmen, grundlegende Modellierungen vornehmen, Texturen erstellen und anwenden, Beleuchtung und Kamera einsetzen, Parameter für das Rendering festlegen und Rendering durchführenc)Objekte dreidimensional erfassen und für die Visualisierung verarbeitend)Ergebnisse der erzeugten Standbilder und Bewegtbilder beurteilen und optimieren | 8 | |||
| 8 | Beurteilen von Bilddaten sowie Bearbeiten von Bilddaten (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a)Bilddaten in auftragsbezogene Dateiformate übertragenb)automatisierte Bearbeitung festlegen, ausführen und dokumentierenc)Bildoptimierungen vornehmen und Retuschen durchführen | 6 | |
| d)Bilddaten entsprechend der Bildkonzeption inhaltlich, gestalterisch und technisch prüfene)Farbmanagement anwendenf)Bildauswahl und Bildbearbeitung in Abstimmung mit Mitarbeitenden und Dienstleistenden für den weiteren Workflow nach wirtschaftlichen und gestalterischen Aspekten festlegeng)Zwischenergebnisse mit Kundinnen und Kunden abstimmen sowie Korrekturen mit internen und externen Beteiligten kommunizierenh)Möglichkeiten der generativen Technologien berücksichtigen und auftragsbezogen einsetzeni)Bildcomposing durchführen, dabei Bildteile unter Berücksichtigung von Licht, Farbe, Perspektive, Form und gestalterischen Gesichtspunkten zusammenfügen, arrangieren und optimieren | 4 | |||
| j)audiovisuelles Bildmaterial nach Verwendungszweck unter Berücksichtigung technischer und farbgestalterischer Kriterien übernehmen, bearbeiten und schneidenk)Bilddaten nach Grundsätzen des Qualitätsmanagements prüfen und übergeben | ||||
| 9 | Ausgeben und Archivieren von Standbilddaten und Bewegtbilddaten (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a)Systeme zur Archivierung und Dateibenennung nutzen | 4 | |
| b)Systematik zur Dateibenennung entwickeln und dokumentierenc)Archivierungskonzepte unter Berücksichtigung von Redundanz, Datensicherheit, Metadaten und Langzeithaltbarkeit erstellend)Bild- und Tonmaterial für verschiedene Ausgabekanäle entsprechend der auftragsbezogenen Spezifikationen exportieren | 4 | |||
| 10 | Anwenden von Instrumenten der kaufmännischen Steuerung (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a)Angebotskalkulationen anhand von Stundensätzen und Honoraren für Nutzungsrechte erstellenb)Rechnungen auf Basis von Leistungsdaten vorbereitenc)Vorschläge zur Optimierung von Betriebsprozessen unterbreitend)Kundenmanagementsysteme nutzen | 4 | |
| Lfd. Nr. | Wahlqualifikationen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 1 | Peoplefotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeitenb)zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung ihrer Gesamterscheinung, ästhetischer Aspekte sowie modischer Trends beratenc)zu fotografierende Personen und Bereiche sowie Aufnahmesituationen vorbereiten sowie interne und externe Beteiligte koordinierend)Aufnahmestandpunkte entsprechend der Lichtsituation, der beabsichtigten Bildstimmung und Bildaussage festlegene)Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigenf)zu fotografierende Personen unter Berücksichtigung der geplanten Bildwirkung anleiteng)Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| 2 | Produktfotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans und der Motivliste, mit den Kundinnen und Kunden erarbeitenb)Produkteigenschaften beurteilen und Aufnahmeparameter gemäß Briefing festlegenc)Aufnahmesituationen gemäß Briefing aufbauen, dabei Kamerastandpunkt festlegen sowie Produkte und Umfeld vorbereiten und gestaltend)Kamera und Beleuchtung einrichten, dabei Kombination mit vorhandenem Licht und Bildwirkung berücksichtigene)in Ebenen verstellbare Kamerasysteme sowie Objektivsysteme einsetzen, dabei Perspektiven und Schärfebereiche entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwendenf)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| 3 | Architekturfotografie sowie Industriefotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen, mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei insbesondere Merkmale der Architektur, Sonnenstand, Wetter und Vegetation berücksichtigenb)zu fotografierende Objekte sowie Bereiche vorbereitenc)Aufnahmestandpunkt festlegen, Beleuchtung einrichten sowie Sonnenstand berücksichtigend)in Ebenen verstellbare stationäre Objektiv- und Kamerasysteme einsetzen dabei Perspektiven entsprechend des Briefings anpassen und softwarebasierte Techniken anwendene)Drohnen für Standbild und Bewegtbild einsetzenf)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| 4 | Editorialfotografie sowie Bildredaktion (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | a)Briefing mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten, dabei Besonderheiten von journalistischer Fotografie und Unternehmenskommunikation hinsichtlich besonderer Aspekte des Persönlichkeitsrechts kommunizieren und dokumentierenb)Bildsprache entwickeln, Storyboard und Drehbuch erstellen, dabei Absprachen mit Medienautorinnen und Medienautoren führenc)Recherchen zu Inhalten, insbesondere zu Protagonisten, Produkten und Prozessen, durchführend)Quellen von Fremdmaterial recherchieren, Lizenzen klären, beachten und dokumentierene)Bildmaterial nach inhaltlichen und gestalterischen Gesichtspunkten erstellen, einordnen und gemäß Storyboard und Drehbuch editierenf)Bildmaterial in Bilddatenbanken einpflegen und verwalten, dabei Metadaten-Vorlagen erstellen und darin Nutzungsrechte einschließen und dokumentiereng)Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| 5 | softwaregestützte Bildgenerierung (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a)Briefing, insbesondere Abstimmung des Zeitplans, der Motivliste und der Bereitstellung vorhandener Daten, mit den Kundinnen und Kunden erarbeitenb)Entwürfe erstellen und Umsetzung vorbereiten, dabei geometrische und mathematische Grundlagen und Beleuchtungstechniken berücksichtigenc)Modellierung und Gestaltung von 3D-Objekten frei und anhand von technischen Daten durchführend)statische und bewegte reale Objekte mit verschiedenen Techniken erfassene)Polygon-Objekte erstellen und Splines anwendenf)3D-Animationen erstelleng)Oberflächentexturen erzeugen und Beleuchtung von Szenen auftragsbezogen umsetzen, dabei insbesondere Materialbeschaffenheit, Farbe und Proportionen berücksichtigenh)intern und extern erstelltes Bildmaterial für Composings aufbereiten und verarbeiteni)Rendereinstellungen ergebnisorientiert beurteilen und anwenden sowie Bildergebnisse mit Vorgaben aus dem Briefing abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| 6 | analoge Fotografie (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a)Konzept für ein freies Projekt mit Einsatz analoger Fotografie erarbeitenb)zu fotografierende Motive und Bereiche sowie Aufnahmesituation vorbereitenc)Aufnahmeformat, Kamera, Filmmaterial und Beleuchtung einrichten; dabei beabsichtigte Licht- und Bildwirkung berücksichtigend)zu fotografierende Motive und Bereiche hinsichtlich der geplanten Bildwirkung aufnehmene)Filmmaterial entwickeln, Bildergebnisse mit den Vorgaben aus dem Konzept abgleichen und bei Bedarf optimieren | 18 | |
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Zuordnung | |
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| 1 | Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) | a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläuternb)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreibenc)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen | ||
| d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläuterne)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläuternf)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläuterng)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläuternh)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläuterni)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern | ||||
| 2 | Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) | a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwendenb)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilenc)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläuternd)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifene)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwendenf)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiteng)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | während der gesamten Ausbildung | |
| 3 | Umweltschutz und Nachhaltigkeit (§ 4 Absatz 4 Nummer 3) | a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragenb)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzenc)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhaltend)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführene)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickelnf)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren | ||
| 4 | digitalisierte Arbeitswelt (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) | a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhaltenb)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhaltenc)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentierend)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragene)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählenf)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiteng)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestaltenh)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren | ||
| Lfd. Nr. | Berufsbildpositionen | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
| 1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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| 5 | Fördern von Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 4 Nummer 5) | a)Gespräche situationsgerecht und adressatengerecht führen und dabei mit Konflikten umgehen sowie Ergebnisse aus den Gesprächen dokumentierenb)Respekt und Vertrauen als Grundlage kundenorientierten Verhaltens und der Zusammenarbeit praktizieren sowie kulturelle Identitäten berücksichtigenc)Beschwerden und Reklamationen annehmen und Lösungen vorschlagend)Arbeitsweise reflektieren und bewerten, daraus Verbesserungsvorschläge ableiten und diese dokumentierene)eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche Lerntechniken anwendenf)Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und Auskünfte erteilen, jeweils auch in englischer Sprache | 6 | |
| 6 | Einhalten rechtlicher Regelungen (§ 4 Absatz 4 Nummer 6) | a)rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungsprozess einhalten, insbesondere aa)Urheberrechte und verwandte Schutzrechtebb)Nutzungs- und Verwertungsrechtecc)Persönlichkeitsrechtedd)Datenschutz und Datensicherheitb)barrierefreie Gestaltung von Medien beachten | 6 | |