§ 1 FoVDV
Stammzertifikate
Die Stammzertifikate für Vermehrungsgut von
- 1.
Saatgutquellen und Erntebeständen;
- 2.
- 3.
Samenplantagen oder Familieneltern;
- 4.
Klonen und Klonmischungen
müssen den aus den Anlagen 1 bis 4 ersichtlichen Mustern entsprechen.
Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle