Der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin wird nach § 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Friseure, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle