Gesetze › FriseurAusbV § 2 FriseurAusbV Dauer der Berufsausbildung Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Struktur der Berufsausbildung