Gesetze › FrSaftAusbV § 1 FrSaftAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Fruchtsafttechnik wird staatlich anerkannt. Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer