Gesetze › FrSaftAusbV § 2 FrSaftAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Ausbildungsberufsbild