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FVG§5Abs2DV
Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
- Eingangsformel
- § 1Abrechnung der Steuererstattungen, der Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer zwischen Bund und Ländern
- § 2Aufteilung der Länderanteile an den Steuererstattungen, den Steuervergütungen und der anläßlich der Vergütung von Körperschaftsteuer vereinnahmten Kapitalertragsteuer
- § 3Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
- § 4Berlin-Klausel
- § 5Inkrafttreten
- Schlußformel