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§ 2 GAD

Auswärtiger Dienst

Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.

Gesetz über den Auswärtigen Dienst · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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