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GAD

Gesetz über den Auswärtigen Dienst

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 4 G v. 28.6.2021 I 2250 · Quelle

Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
Abschnitt 10 Schlussvorschriften
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