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GAD
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
Abschnitt 1 Aufgaben, Stellung und Organisation des Auswärtigen Dienstes
- § 1Aufgaben
- § 2Auswärtiger Dienst
- § 3Auslandsvertretungen
- § 4Gemeinsame Auslandsvertretungen mit anderen Staaten
Abschnitt 2 Einsatz, Arbeitsweise und Ausstattung des Auswärtigen Dienstes
- § 5Personaleinsatz
- § 6Personalreserve
- § 7Organisation und Ausstattung
- § 8Inspektion
- § 9Kurierdienst und Auslands-IT
- § 10Politisches Archiv
Abschnitt 3 Rechtsverhältnisse der Angehörigen des Auswärtigen Dienstes
Abschnitt 4 Rechte und Pflichten der Beamten
- § 14Besondere Pflichten im Auswärtigen Dienst
- § 15Fürsorge und Schutz
- § 16Erkrankungen und Unfälle im Ausland
- § 17Gesundheitsdienst und soziale Betreuung
- § 18Urlaub der in das Ausland entsandten Beamten
Abschnitt 5 Fürsorge für Familienangehörige
- § 19Unterstützung der Familienangehörigen
- § 20Mitwirkung der Ehegatten an dienstlichen Aufgaben
- § 21Vorschulische und schulische Erziehung und Ausbildung der Kinder
- § 22Unfälle und Erkrankungen von Familienangehörigen
- § 23Reisebeihilfen in besonderen Fällen
- § 24Berufsausübung der Ehegatten
Abschnitt 6 Fürsorge in Krisenfällen und bei außergewöhnlichen Belastungen
Abschnitt 7 Wohnungsfürsorge und Umzüge
Abschnitt 8 Auslandsbezogene Leistungen
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
- § 31Nichtentsandte Beschäftigte
- § 32Nichtentsandte Beschäftigte deutscher Staatsangehörigkeit
- § 33Nichtentsandte Beschäftigte anderer Staatsangehörigkeit
Abschnitt 10 Schlussvorschriften