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§ 22 GADVDV

Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist beim Auswärtigen Amt eingerichtet. Es hat die förmliche Zeichnungsbefugnis in Prüfungsangelegenheiten inne. Grundlage seiner Arbeit sind Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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