§ 21 GADVDV
Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist gleichzeitig die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus:
- 1.
den Modulprüfungen in den fachtheoretischen und den praxisintegrierenden Studienabschnitten,
- 2.
- 3.
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle