Gesetze › GaFG § 10 GaFG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ganztagsfinanzierungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 9 Auflösung des Sondervermögens Anlage (zu § 6 Absatz 1 Satz 1) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“