§ 21 GAPDZG
Tatsächliche Einheitsbeträge für Öko-Regelungen
Der tatsächliche Einheitsbetrag oder die tatsächlichen Einheitsbeträge jeder Öko-Regelung ist oder sind die nach § 31 berechneten Beträge.
GAP-Direktzahlungen-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle