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GAPDZV
GAP-Direktzahlungen-Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 1 Horizontale Begriffsbestimmungen
- § 3Landwirtschaftliche Tätigkeit
- § 4Landwirtschaftliche Fläche
- § 5Ackerland
- § 6Dauerkulturen
- § 7Dauergrünland
- § 8Aktiver Betriebsinhaber
- § 9Weitere Anforderung an Junglandwirtinnen und Junglandwirte
- § 10Angaben nach § 33 Absatz 1 Satz 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
Abschnitt 2 Förderfähige Fläche für die Direktzahlungen
- § 11Förderfähige Fläche
- § 12Hauptsächliche Nutzung für eine landwirtschaftliche Tätigkeit
- § 13Verfügbarkeit der förderfähigen Flächen
Teil 3 Vorschriften zu einzelnen Direktzahlungen
Abschnitt 1 Junglandwirte-Einkommensstützung
Abschnitt 2 Öko-Regelungen
- § 15Mittel für die Öko-Regelungen
- § 16Geplante Einheitsbeträge für die Öko-Regelungen
- § 17Weitere Vorschriften für die Öko-Regelungen; Subdelegation
Abschnitt 3 Gekoppelte Einkommensstützung
Unterabschnitt 1 Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 18Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- § 19Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
Unterabschnitt 2 Zahlung für Mutterkühe
- § 20Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
- § 21Mindestzahl von Tieren sowie Voraussetzungen für die Zahlung für Mutterkühe
Abschnitt 4 Anpassung von nach dem GAP-Direktzahlungen-Gesetz geplanten Höchsteinheitsbeträgen
Teil 4 Tatsächliche Einheitsbeträge
- § 22Grundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
- § 23Berechnung vorläufiger Einheitsbeträge
- § 24Berechnung von Restmitteln
- § 25Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen durch Verwendung von Restmitteln
- § 26Anpassung von vorläufigen Einheitsbeträgen zur Vermeidung negativer Abweichungen zwischen geplanten und tatsächlichen Einheitsbeträgen
Teil 5 Weitere Bestimmung
Teil 6 Schlussbestimmungen
- § 28Anwendungsbestimmungen
- § 29Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 2) Arten von Gehölzpflanzen, deren Anbau bei Agroforstsystemen ausgeschlossen ist
- Anlage 2(zu § 6 Absatz 3) Für Niederwald mit Kurzumtrieb zulässige Arten
- Anlage 3(zu § 15 Absatz 2) Indikative Mittelzuweisungen in Euro für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
- Anlage 4(zu § 16 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen
- Anlage 5(zu § 17 Absatz 1) Verpflichtungen, die bei den Öko-Regelungen nach § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes jeweils eingehalten werden müssen, und die jeweils begünstigungsfähige Fläche
- Anhang 1Zulässige Arten für Saatgutmischungen bei Blühstreifen oder -flächen
- Anlage 6(zu § 18 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
- Anlage 7(zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe