AdvoCite

Anlage 4 GAPDZV

(zu § 16 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge je Hektar begünstigungsfähiger Fläche und Antragsjahr für die in § 20 Absatz 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes genannten Öko-Regelungen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 156 - 157; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

  1. 1.

    § 20 Absatz 1 Nummer 1 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    1. a)

      § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

      Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 11 300 Euro1 300 Euro1 300 Euro1 300 Euro
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 2500 Euro500 Euro500 Euro500 Euro
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 3300 Euro300 Euro300 Euro300 Euro

      Für die nach Anlage 5 Nummer 1.1.2 begünstigungsfähige Fläche im Umfang von bis zu 1 Prozent des förderfähigen Ackerlands wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 angewendet. Abweichend von Satz 1 wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 in dem in Anlage 5 Nummer 1.1.1 Satz 4 genannten Fall im Umfang von bis zu 1 Hektar begünstigungsfähiger Fläche auch dann angewendet, wenn diese Fläche größer ist als 1 Prozent des förderfähigen Ackerlands des Betriebs. Für die darüber hinausgehende nach Anlage 5 Nummer 1.1.2 begünstigungsfähige Fläche bis zum Umfang von 2 Prozent des förderfähigen Ackerlands wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 2 angewendet. Für die darüber hinausgehende nach Anlage 5 Nummer 1.1.2 begünstigungsfähige Fläche wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 3 angewendet.

    2. b)

      § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

      Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
      Geplanter Einheitsbetrag150 Euro200 Euro200 Euro200 Euro
    3. c)

      § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

      Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
      Geplanter Einheitsbetrag150 Euro200 Euro200 Euro200 Euro
    4. d)

      § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

      Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 1900 Euro900 Euro900 Euro1 000 Euro
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 2400 Euro400 Euro400 Euro450 Euro
      Geplanter Einheitsbetrag Stufe 3200 Euro200 Euro200 Euro200 Euro

      Für die nach Anlage 5 Nummer 1.4 begünstigungsfähige Fläche im Umfang von 1 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 angewendet. Abweichend von Satz 1 wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 in dem in Anlage 5 Nummer 1.4.1 Satz 4 genannten Fall im Umfang von bis zu 1 Hektar begünstigungsfähiger Fläche auch dann angewendet, wenn diese Fläche größer ist als 1 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands des Betriebs. Für die darüber hinausgehende nach Anlage 5 Nummer 1.4 begünstigungsfähige Fläche bis zum Umfang von 3 Prozent des förderfähigen Dauergrünlands wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 2 angewendet. Für die darüber hinausgehende nach Anlage 5 Nummer 1.4 begünstigungsfähige Fläche wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 3 angewendet.

  2. 2.

    § 20 Absatz 1 Nummer 2 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag45 Euro60 Euro60 Euro60 Euro
  3. 3.

    § 20 Absatz 1 Nummer 3 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag60 Euro200 Euro200 Euro600 Euro
  4. 4.

    § 20 Absatz 1 Nummer 4 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag115 Euro100 Euro100 Euro100 Euro
  5. 5.

    § 20 Absatz 1 Nummer 5 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag240 Euro240 Euro225 Euro210 Euro
  6. 6.

    § 20 Absatz 1 Nummer 6 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag Stufe 1130 Euro150 Euro150 Euro150 Euro
    Geplanter Einheitsbetrag Stufe 250 Euro50 Euro50 Euro50 Euro

    Für eine nach Anlage 5 Nummer 6 begünstigungsfähige Fläche mit einer von Anlage 5 Nummer 6.2 oder 6.4 umfassten Kultur wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 1 angewendet. Für eine nach Anlage 5 Nummer 6 begünstigungsfähige Fläche mit einer von Anlage 5 Nummer 6.3 umfassten Kultur wird der geplante Einheitsbetrag Stufe 2 angewendet.

  7. 7.

    § 20 Absatz 1 Nummer 7 des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes

    Antragsjahr 2023Antragsjahr 2024Antragsjahr 2025Antragsjahr 2026
    Geplanter Einheitsbetrag40 Euro40 Euro40 Euro40 Euro

GAP-Direktzahlungen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved