Umwandlung von Dauergrünland ohne Genehmigungsvorbehalt
Abweichend von § 5 kann Dauergrünland, das ab dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist, vorbehaltlich anderer rechtlicher Regelungen, ohne Genehmigung umgewandelt werden. Die Umwandlung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
GAP-Konditionalitäten-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle