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§ 12 GArchDVDV

Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1)

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. Er besteht aus folgenden Ausbildungsphasen:

AusbildungsphaseDurchführende StelleDauer
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1Praktikum IBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz3 Monate
2Praktikum IIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz2 Monate
3Fachstudium IHochschule Mayen3 Monate
4Praktikum IIIBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz4 Monate
5Fachstudium II einschließlich ZwischenprüfungArchivschule Marburg18 Monate
6Praktikum IV einschließlich LaufbahnprüfungBundesarchiv, die oder der Bundesbeauftragte oder Geheimes Staatsarchiv – Preußischer Kulturbesitz6 Monate
(2)

Für die Fachstudien werden die Anwärterinnen und Anwärter an die jeweilige Hochschule abgeordnet. Das Fachstudium I kann auch an einer anderen Hochschule absolviert werden, die ein dreimonatiges Verwaltungsgrundstudium anbietet.

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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