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GArchDVDV
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Archivdienst des Bundes
Abschnitt 1 Allgemeines
- § 1Ziele des Vorbereitungsdienstes
- § 2Einstellungsbehörden, Ausbildungsstellen und Dienstaufsicht
- § 3Nachteilsausgleich
- § 4Bewertung von Leistungen
Abschnitt 2 Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Auswahlverfahren
- § 5Einstellungsvoraussetzungen
- § 6Auswahlverfahren
- § 7Auswahlkommission
- § 8Bestandteile des Auswahlverfahrens
- § 9Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 10Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 11Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens, Bestehen und Rangfolge
Abschnitt 3 Ausbildung
- § 12Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 13Fachstudien
- § 14Prüfungsleistungen in den Fachstudien
- § 15Ausbildungsleitung sowie Ausbilderinnen und Ausbilder in den Praktika
- § 16Praktika
- § 17Lehrveranstaltungen in den Praktika
- § 18Bewertung der Praktika
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Organisation
- § 19Prüfungsamt
- § 20Prüfungskommission
- § 21Zweck und Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 22Prüfungsorte und Prüfungstermine
Unterabschnitt 2 Schriftliche Prüfung
Unterabschnitt 3 Mündliche Prüfung
Unterabschnitt 4 Gemeinsame Regelungen
- § 29Verhinderung, Rücktritt und Säumnis
- § 30Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 31Abschließende Rangpunktzahl, Bestehen der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- § 32Abschlusszeugnis
- § 33Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 34Wiederholung
- § 35Prüfungsakte und Einsichtnahme
Abschnitt 5 Schlussvorschrift