Gesetze › GastroAusbV › Abschnitt 2 Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie› Unterabschnitt 2 Abschlussprüfung § 12 GastroAusbV Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Gastronomieberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Prüfungsbereich § 13 Inhalt