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GastroAusbV
Gastronomieberufeausbildungsverordnung
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildungen
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildungen
- § 3Begriffsbestimmungen
- § 4Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 5Struktur der Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7Struktur der Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8Ausbildungsplan
Abschnitt 2 Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
Unterabschnitt 1 Zwischenprüfung
Unterabschnitt 2 Abschlussprüfung
- § 12Zeitpunkt
- § 13Inhalt
- § 14Prüfungsbereiche
- § 15Prüfungsbereich „Produktion und Service“
- § 16Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung und Warenlagerung“
- § 17Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 18Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 19Mündliche Ergänzungsprüfung
Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- § 20Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 21Inhalt des Teiles 1
- § 22Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 23Inhalt des Teiles 2
- § 24Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 25Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung“
- § 26Prüfungsbereich „Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“
- § 27Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“
- § 28Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 29Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 30Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein
Unterabschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen
- § 33Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 34Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Abschnitt 4 Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
Unterabschnitt 1 Abschlussprüfung
- § 35Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 36Inhalt des Teiles 1
- § 37Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 38Inhalt des Teiles 2
- § 39Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 40Prüfungsbereich „Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“
- § 41Prüfungsbereich „Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“
- § 42Prüfungsbereich „Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“
- § 43Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 45Mündliche Ergänzungsprüfung
Unterabschnitt 2 Zusatzqualifikation Bar und Wein
Unterabschnitt 3 Weitere Berufsausbildungen
- § 48Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 49Erwerb des Abschlusses zur Fachkraft für Gastronomie nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 1(zu § 4 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie
- Anlage 2(zu § 4 Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Anlage 3(zu § 4 Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie
- Anlage 4(zu § 31 Absatz 2 und zu § 46 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation Bar und Wein