§ 39 GastroAusbV
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Marketing und Warenlagerung“,
- 2.
„Personal- und Warenwirtschaft sowie Steuerung und Kontrolle in der Systemgastronomie“,
- 3.
„Betriebliche Abläufe in der Systemgastronomie“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Gastronomieberufeausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle