Gesetze › GASV § 3 GASV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Äquivalenzen von Schnittstellen und Geräteklassenkennungen Anlage 1