Dieses Gesetz tritt mit dem Beginn des zweiten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft, jedoch § 21 Nr. 4 mit Wirkung vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes (§ 375).
Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle