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Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 154 V v. 31.8.2015 I 1474 · Quelle

Erster Abschnitt Eintragung der Umstellung
Zweiter Abschnitt Umstellungsgrundschulden
Dritter Abschnitt Löschung umgestellter Grundpfandrechte und Schiffshypotheken
Vierter Abschnitt
Fünfter Abschnitt Abgeltungshypotheken und Abgeltungslasten
Sechster Abschnitt Zusätzliche Vorschriften des Grundbuchrechts
Siebenter Abschnitt
Achter Abschnitt
Neunter Abschnitt Schlußbestimmungen
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