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§ 12 GBPolVDAufstV

Bestehen

Das Prüfungsgespräch hat bestanden, wer mindestens fünf Rangpunkte erreicht hat.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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