AdvoCite
GBPolVDAufstV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 3 Prüfungsgespräch
- § 8Zuständigkeit
- § 9Prüfungskommission
- § 10Inhalt und Durchführung
- § 11Bewertung
- § 12Bestehen
- § 13Fernbleiben und Rücktritt
- § 14Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 15Wiederholung
- § 16Abschlusszeugnis und Bescheid über das nicht bestandene Prüfungsgespräch
- § 17Prüfungsakten und Einsichtnahme
- § 18Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche
Abschnitt 4 Schlussvorschrift