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§ 8 GBPolVDAufstV

Zuständigkeit

Für die Organisation und Durchführung des Prüfungsgespräches ist das Prüfungsamt der Bundespolizeiakademie zuständig.

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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