AdvoCite

§ 58 GBVfg

Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des für ein Erbbaurecht anzulegenden besonderen Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in der Anlage 9 beigefügten Muster. § 22 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

Grundbuchverfügung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved