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§ 12a GebrMG

Der Schutzbereich des Gebrauchsmusters wird durch den Inhalt der Schutzansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Schutzansprüche heranzuziehen.

Gebrauchsmustergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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