§ 20 GEEV
Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
Der anzulegende Wert der Windenergieanlage an Land ist der Zuschlagswert der ihr zugeteilten Gebotsmenge.
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle