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§ 20 GEEV

Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land

Der anzulegende Wert der Windenergieanlage an Land ist der Zuschlagswert der ihr zugeteilten Gebotsmenge.

Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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