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GEEV
Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
Teil 2 Verfahren der Ausschreibung
Abschnitt 1 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- § 4Ausschreibungen
- § 5Bekanntmachung der Ausschreibungen
- § 6Anforderungen an Gebote
- § 7Ausschreibungsverfahren
- § 8Sicherheiten
- § 9Erstattungen von Sicherheiten
- § 10Ausschluss von Geboten
- § 11Ausschluss von Bietern
- § 12Zuschlagsverfahren
- § 13Zuordnung der Zuschläge und Sicherheiten
- § 14Bekanntgabe des Zuschlags und des Zuschlagswerts
- § 15Entwertung von Zuschlägen
Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
- § 16Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 17(weggefallen)
- § 18Änderungen und Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 19Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften
- § 20Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- § 21Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 3 Ausschreibungen für Solaranlagen
- § 22Besondere Zuschlagsbedingungen für Solaranlagen
- § 23Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- § 24Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen
- § 25Anzulegender Wert für Solaranlagen
- § 26Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen
Teil 3 Zahlungen von Marktprämien nach dieser Verordnung
- § 27Zahlungsanspruch
- § 28Überprüfung der Voraussetzungen des Zahlungsanspruchs
- § 29Ausgleichsmechanismus
Teil 4 Pönalen
Teil 5 Die ausschreibende Stelle
- § 32Ausschreibende Stelle und ausländische Stelle
- § 33Veröffentlichungen
- § 34Mitteilungspflichten
- § 35Vorgaben und Maßnahmen der ausschreibenden Stelle
- § 36Festlegungen
Teil 6 Bestimmungen für Anlagen im Bundesgebiet, die von einem Kooperationsstaat gefördert werden
- § 37Geöffnete ausländische Ausschreibungen
- § 38Anlagen im Bundesgebiet, die eine Förderung von einem Kooperationsstaat erhalten
Teil 7 Völkerrechtliche Vereinbarungen
Teil 8 Datenschutz, Rechtsschutz