§ 5 GemFinRefG
Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
Die Landesregierungen regeln durch Rechtsverordnung die Termine und das Verfahren für die Überweisung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer.
Gemeindefinanzreformgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle