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§ 6 GenTSV

Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlicht regelmäßig nach Anhörung der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit im Bundesanzeiger eine Liste, die sowohl die Einstufung von Mikroorganismen nach dem geltenden EU-Arbeitsschutzrecht umfasst als auch Spender- und Empfängerorganismen den Risikogruppen nach den allgemeinen Kriterien gemäß § 5 Absatz 1 zuordnet.

Gentechnik-Sicherheitsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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