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GenTSV
Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Grundlagen und Durchführung der Sicherheitseinstufung
- § 4Grundlagen der Risikobewertung und der Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten
- § 5Risikobewertung von Organismen
- § 6Veröffentlichung der Liste risikobewerteter Spender- und Empfängerorganismen
- § 7Biologische Sicherheitsmaßnahmen
- § 8Empfängerorganismen und Vektoren als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme
- § 9Grundsatz der Sicherheitseinstufung
- § 10Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Mikroorganismen
- § 11Sicherheitseinstufung von gentechnischen Arbeiten mit Tieren und Pflanzen
- § 12Gentechnische Arbeiten zur Herstellung von hochwirksamen Toxinen
Abschnitt 3 Sicherheitsmaßnahmen
- § 13Allgemeine Schutzpflicht, Arbeitsschutz
- § 14Sicherheitsmaßnahmen für Labor- und für Produktionsbereiche
- § 15Sicherheitsmaßnahmen für Gewächshäuser
- § 16Sicherheitsmaßnahmen für Tierräume
- § 17Allgemeine Arbeitssicherheitsmaßnahmen
- § 18Arbeitssicherheit bei Prüfung, Wartung und Veränderung von Anlagen, Apparaturen und Einrichtungen
- § 19Anpassung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit und Überwachung des Arbeitsbereiches
- § 20Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen
- § 21Unterrichtung der Beschäftigten
- § 22Allgemeine Anforderungen an die Abwasser- und Abfallbehandlung
- § 23Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 24Entsorgung von Abwässern und Abfällen ohne Vorbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 und 2
- § 25Inaktivierung von gentechnisch veränderten Organismen vor der Abwasser- oder Abfallentsorgung
- § 26Abwasser- und Abfallbehandlung bei gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufen 3 und 4
Abschnitt 4 Projektleiter
Abschnitt 5 Beauftragter für die Biologische Sicherheit
- § 29Bestellung eines Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 30Sachkunde des Beauftragten für die Biologische Sicherheit
- § 31Aufgaben des Beauftragten für Biologische Sicherheit
- § 32Pflichten des Betreibers gegenüber dem Beauftragten für die Biologische Sicherheit
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten