Gesetze › GeschmMG › Abschnitt 7 Schutzwirkungen und Schutzbeschränkungen § 39 GeschmMG Vermutung der Rechtsgültigkeit Zugunsten des Rechtsinhabers wird vermutet, dass die an die Rechtsgültigkeit eines eingetragenen Designs zu stellenden Anforderungen erfüllt sind. Designgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 38 Rechte aus dem eingetragenen Design und Schutzumfang § 40 Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design