Gesetze › GeschmMG › Abschnitt 8 Rechtsverletzungen § 50 GeschmMG Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt. Designgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 49 Verjährung § 51 Strafvorschriften