Gesetze › GewBezG § 4 GewBezG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft. Gesetz über die Gewichtsbezeichnung an schweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3a Bußgeldvorschrift