Die Einzelheiten der Inhalte und des Verlaufs der Module werden von der Hochschule im Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3 festgelegt.
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Die Module sind interdisziplinär auszurichten.
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle