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GKrimDVDV

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 V v. 11.3.2026 I Nr. 67 · Quelle

Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Studium
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
Abschnitt 2 Studienordnung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Module
Unterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 3 Modulprüfungen
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Abschnitt 2 Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Abschnitt 3 Modulprüfungen
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
Teil 6 Schlussvorschrift
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