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GKrimDVDV
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
Teil 1 Allgemeines
- § 1Vorbereitungsdienste
- § 2Dienstbehörde
- § 3Dienstaufsicht
- § 4Erholungsurlaub
- § 5Bewertung von Prüfungsleistungen
Teil 2 Studium
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für das Studium
- § 6Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 6aTeile des Auswahlverfahrens
- § 6bFestlegungen der Dienstbehörde
- § 6cSchriftlicher Teil
- § 6dZulassung zum mündlichen Teil
- § 6eMündlicher Teil
- § 6fZulassung zur Prüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6gPrüfung der körperlichen Tauglichkeit
- § 6hGesamtergebnis und Wiederholungsmöglichkeit
- § 6iTäuschung
- § 7Auswahlkommission
- § 8Einstellung
Abschnitt 2 Studienordnung
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Module
- § 12Verteilung und Inhalt der Module
- § 13Durchführungsort
- § 14Gestaltung und Organisation der Module der praxisintegrierenden Studien
- § 15Ausbildungsplan für die Module der praxisintegrierenden Studien
- § 16Ausbildungsverantwortliche für die Module der praxisintegrierenden Studien
Unterabschnitt 3 Modulbegleitende Veranstaltungen
- § 17Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 18Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 18aPrüfung im Polizeitraining
- § 18bWiederholung von Prüfungen in den modulbegleitenden Veranstaltungen
Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeines und Organisatorisches
- § 19Zweck der Laufbahnprüfung
- § 20Bestandteile der Laufbahnprüfung
- § 21Prüfungsamt der Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
- § 22Module mit Modulprüfungen
- § 23Modulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
- § 24Zwischenprüfung und Bescheinigung über die Zwischenprüfung
- § 25Modulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
- § 26Prüfende für die Modulprüfungen
- § 27Bestehen einer Modulprüfung
- § 28Wiederholung von Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
- § 29Bestandteile der Bachelorarbeit
- § 30Zweck der Thesis
- § 31Thema der Thesis
- § 32Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Thesis
- § 33Prüfende für die Thesis und Bewertung der Thesis
- § 34Betreuung bei Anfertigung der Thesis und Durchführungsort
- § 35Freistellung vom Dienst
- § 36Vorgaben für die Form der Thesis
- § 37Abgabe der Thesis
- § 38Bestehen der Thesis
- § 39Wiederholung der Thesis
- § 40Zulassung zur Verteidigung
- § 41Termin für die Verteidigung
- § 42Prüfungskommission
- § 43Durchführung und Bestandteile der Verteidigung
- § 44Zuhörerinnen und Zuhörer bei der Verteidigung
- § 45Protokoll über die Verteidigung
- § 46Bewertung der Verteidigung
- § 47Bestehen der Verteidigung
- § 48Wiederholung der Verteidigung
- § 49Rangpunktzahl und Note der Bachelorarbeit
Unterabschnitt 4 Weitere Prüfungsbestimmungen
- § 50Bestehen der Laufbahnprüfung
- § 51Akademischer Grad
- § 52Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung und Gesamtnote
- § 53Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen
- § 54Abschlusszeugnis und Diploma Supplement
- § 55Bescheid bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
- § 56Prüfungsakten und Einsichtnahme
Abschnitt 4 Anerkennung anderer Studien- und Prüfungsleistungen
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- § 58Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 58aAusgestaltung des Auswahlverfahrens
- § 59Einstellung
Abschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
- § 60Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
- § 61Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 62Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 63Verteilung und Inhalt der Module
- § 64Durchführungsort
- § 65Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
- § 66Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 67Prüfung im Polizeitraining
- § 67aWiederholung der Prüfung im Polizeitraining
Abschnitt 3 Modulprüfungen
- § 68Prüfungsamt
- § 69Module mit Modulprüfungen
- § 70Zeitpunkt der Modulprüfung
- § 71Klausur
- § 72Kennzeichnung der Klausuren
- § 73Prüfende für die Klausuren
- § 74Bestehen einer Modulprüfung
- § 75Wiederholung von Modulprüfungen
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- § 76Prüfungsamt
- § 77Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 78Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 79Prüfungskommission
- § 80Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 81Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 82Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 83Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 84Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 85Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 86Erfolgreiche Teilnahme an der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
- § 87Rangpunktzahl der kriminalpolizei- fachlichen Qualifizierung und Gesamtnote
- § 88Abschlusszeugnis
- § 89Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- § 90Prüfungsakten und Einsichtnahme
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- § 91Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 92Ausgestaltung des Auswahlverfahrens
- § 93Einstellung
Abschnitt 2 Inhalt der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- § 94Ziel der Qualifizierungsmaßnahme
- § 95Dauer der Qualifizierungsmaßnahme
- § 96Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
- § 97Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
- § 98Verteilung und Inhalt der Module
- § 99Durchführungsort
- § 100Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
- § 101Prüfung im Polizeitraining
- § 101aWiederholung der Prüfung im Polizeitraining
- § 101bDienstliche Beurteilung
Abschnitt 3 Modulprüfungen
- § 102Prüfungsamt
- § 103Module mit Modulprüfungen
- § 104Zeitpunkt der Modulprüfungen
- § 105Klausur
- § 106Kennzeichnung der Klausuren
- § 107Prüfende für die Klausuren
- § 108Bestehen einer Modulprüfung
- § 109Wiederholung von Modulprüfungen
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
- § 110Prüfungsamt
- § 111Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 112Zeitpunkt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 113Prüfungskommission
- § 114Inhalt der mündlichen Abschlussprüfung
- § 115Durchführung und Dauer der mündlichen Abschlussprüfung
- § 116Protokoll zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 117Bewertung der mündlichen Abschlussprüfung
- § 118Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
- § 119Wiederholung der mündlichen Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
- § 120Erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
- § 121Rangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
- § 122Abschlusszeugnis
- § 123Bescheid bei endgültigem Nichtbestehen
- § 124Prüfungsakten und Einsichtnahme
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
- § 125Verhinderung bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
- § 126Ordnungsverstöße bei einer Prüfung oder einem Prüfungsteil
Teil 6 Schlussvorschrift