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§ 17 GKrimDVDV

Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen

(1)

Zusätzlich zu den Modulen werden in den Fachstudien modulbegleitende Veranstaltungen durchgeführt.

(2)

Die modulbegleitenden Veranstaltungen dienen dazu, Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind. Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.

(3)

Modulbegleitende Veranstaltungen sind

  1. 1.

    Polizeitraining,

  2. 2.

    Berufsethik und

  3. 3.

    polizeispezifische Fremdsprachenausbildung.

Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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