§ 87 GNotKG
Sprechtage außerhalb der Geschäftsstelle
Hält ein Notar außerhalb seiner Geschäftsstelle regelmäßige Sprechtage ab, so gilt dieser Ort als Amtssitz im Sinne dieses Gesetzes.
Gerichts- und Notarkostengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle