Gesetze › GntDBwVVDV › Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung § 12 GntDBwVVDV Bestandteile des Auswahlverfahrens Das Auswahlverfahren besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 11 Ergänzende Festlegungen § 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens