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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.8.2026 I Nr. 251 · Quelle

Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Bachelorprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Unterabschnitt 2 Modulprüfungen
Unterabschnitt 3 Abschlussarbeit
Unterabschnitt 4 Weitere gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 5 Anerkennung und Anrechnung von außerhalb des Studiengangs erworbenen Kompetenzen
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
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