Den Vorsitz führt ein Vertreter des Bundesministeriums, der kein Stimmrecht hat. Der Vorsitzende kann an den Sitzungen aller Unterausschüsse nach § 8 teilnehmen.
Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle