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§ 23 GuAMKflAusbV

Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung

(1)

Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Außenhandel wie folgt zu gewichten:

  1. 1.
    Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungenmit 25 Prozent,
  2. 2.
    Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessenmit 15 Prozent,
  3. 3.
    Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäftenmit 30 Prozent,
  4. 4.
    Fallbezogenes Fachgespräch zu einer betrieblichen Fachaufgabe im Außenhandelmit 20 Prozent sowie
  5. 5.
    Wirtschafts- und Sozialkundemit 10 Prozent.
(2)

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 24 – wie folgt bewertet worden sind:

  1. 1.

    im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

  2. 2.

    im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,

  3. 3.

    in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und

  4. 4.

    in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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