§ 7 GWStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
- 1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
- 2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle