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§ 1 HafenlogAusbV

Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Fachkraft für Hafenlogistik wird staatlich anerkannt.

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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