Gesetze › HafenlogAusbV § 2 HafenlogAusbV Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert drei Jahre. Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung